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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sättel & Service

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts-,

Liefer- und Zahlungsbedingungen von Pferdeosteopathie und Sattelanpassung Aliena Kempa – nachstehend Auftragnehmer – gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, Angebote und Verträge mit deren Kunden – nachstehend auch Auftraggeber –. Abweichungen oder mündliche Nebenabreden hiervon bedürfen der Schriftform. Individualvereinbarungen bleiben hiervon unberührt, sofern diese für beide Seiten schriftlich fixiert wurden.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(3) Unternehmer im Sinne der nachstehenden Bedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(4) Kunden sind nachstehend sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2 Preise

Neben der vertraglich geschuldeten Vergütung werden Versicherungs-, Verpackungs- und Versandkosten gesondert berechnet.

§ 3 Angebote, Auftragserteilung zum Besuch, Vertragsabschluss

(1) Die in den Preislisten, Anzeigen, Internetseiten oder anderen Veröffentlichungen des Auftragnehmers enthaltenden Angaben und Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

(2) Mit einer Auftragserteilung zum Besuch zwecks Beurteilung durch den Auftraggeber wird dieser für den nächstmöglichen Besuch eingeplant. Für den Besuch, die Vermessung und Beratung ist die Vergütung laut Preisliste durch den Auftraggeber zum Termin zu entrichten. Nur im Falle des Vertragsschlusses und Durchführung /Erfüllung durch den Auftragnehmer wird dieser Betrag auf die zu zahlende Endvergütung ab einem Auftragswert von 1500€ in voller Höhe angerechnet. Ansonsten ist eine Erstattung ausgeschlossen.

§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher bei besonderer Vertriebsform

(1) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Kann der Kunde (Verbraucher) die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde (Verbraucher) insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie es dem Kunden (Verbraucher) etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Der Kunde (Verbraucher) kann die Wertersatzpflicht i.ü. vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Der Kunde (Verbraucher) hat die Kosten der Rücksendung zu tragen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde (Verbraucher) innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen – betreffend Warenlieferungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer

Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

(3) Individualanpassungen, Sonderanfertigungen, Sonderfarben und – größen sind von der Rücknahme und vom Umtausch ausgeschlossen!

§ 5 Vorschusszahlung

(1) Bei einer Sattelbestellung ist durch den Auftraggeber eine zum Zeitpunkt der Bestellannahme vereinbarten Anzahlung des vereinbarten Vergütungsbetrages im Voraus zu entrichten.

(2) Auch bei sonstigen Bestellungen ist eine Anzahlung im Voraus zu entrichten, deren Höhe dem Auftraggeber gesondert mitgeteilt wird.

(3) Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung des Zahlungseinganges.

§ 6 Lieferfristen/Übergabe

(1) Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben, sind aber nicht verbindlich.

(2) Höhere Gewalt, unvorhersehbare schwerwiegende Betriebsstörungen verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Über den Eintritt einer solchen Verzögerung wird der Auftraggeber unverzüglich unterrichtet. Dauert die Verzögerung länger als 9 Monate, kann jeder Vertragsteil vom Vertrag zurücktreten.

(3) Die Liefer- / Übergabebereitschaft durch den Auftragnehmer wird dem Auftraggeber angezeigt. Kann die Lieferung/Übergabe aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug.

(4) Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 7 Rücktritt vom Vertrag

Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, vom Vertrag zurück, so kann der Auftragnehmer angemessenen Ersatz für seine zur Auftragsdurchführung bereits getätigten Aufwendungen und die getroffenen Vorkehrungen verlangen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die vom Auftragnehmer nachstehend pauschal ausgewiesenen Kosten.

Bei Rücktritt innerhalb eines Monats

Nach Auftragserteilung werden 25%

Bei Rücktritt bis zu 4 Monaten

nach Auftragserteilung werden 60 %

Bei Rücktritt ab dem 5. Monat

nach Auftragserteilung werden 80 %

des vereinbarten Vergütungsbetrages zur Zahlung fällig.

§ 8 (1) Erforderliche Aufpolster-/Anpassungsarbeiten – vgl. auch § 9 – stellen keine Nachbesserung i.S. der gesetzlichen Gewährleistung dar.

§ 9 Hinweise für die Benutzung eines Neusattels oder angepassten Gebrauchtsattels:

Pferde verändern sich ständig. Gutes Training, eine ausgewogenen Fütterung und ein gut sitzender Sattel können für eine positive Veränderung sorgen. Doch auch bei Krankheit, Stress, ungünstigen Haltungsbedingungen kann es zu körperlichen Veränderungen des Pferdes kommen. Eine regelmäßige Anpassung des erworbenen Sattels ist daher unabdingbar! 

Hinsichtlich der Vergütungspflicht ist § 8 zu beachten. Der erworbene Sattel sollte nur für das Pferd verwendet werden, für welches der Sattel angepasst wurde. Jeder Wechsel auf ein anderes Pferd hat eine Veränderung des Sattelkissens zur Folge. Nicht nur der Sitz des Reiters sondern auch unterschiedlich verwendete Sattelunterlagen haben Einfluss auf die Position des Sattels nach der Ingebrauchnahme. Sättel sind ausschließlich mit den empfohlenen Pflegemitteln zu pflegen. Eine Gewähr für die Passgenauigkeit eines neuen Sattels wird vom Auftragnehmer daher nur bezogen auf den Zeitpunkt der Übergabe übernommen. Für subjektive Eindrücke wie etwa den Sitzkomfort übernimmt der Auftragnehmer zu keinem Zeitpunkt Gewähr.

Sollten aus den o.g. Gründen Nachpolsterungen, Anpassungs- oder Veränderungsarbeiten nach Übergabe erforderlich werden, sind diese nicht als Nachbesserung im Sinne der Gewährleistung zu verstehen.

§ 10 Gewährleistung

(1) Verbraucher haben dem Auftragnehmer offensichtliche Mängel, innerhalb von 2 Wochen nach Empfang schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.

(2) Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, nach der Ablieferung durch den Auftragnehmer auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und, wenn sich ein erkennbarer Mangel zeigt, dem Auftragnehmer unverzüglich Anzeige machen. Die Frist beträgt 1 Woche ab Empfang der Ware. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.

(3) Verdeckte Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Auftraggeber trifft die vollständige Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind, vgl. auch § 9.

§ 11 Haftungsbeschränkungen

(1) Hat der Auftragnehmer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, ist die Haftung beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.

(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrags nicht gefährdet wird, haftet der Auftragnehmer sowie dessen Erfüllungsgehilfen nicht.

(3) Diese Beschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie.

(4) Die Haftungsbeschränkungen sind ausgeschlossen bei die dem Auftragnehmer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

§ 12 Verjährung der Gewährleistungsansprüche

(1) Für neu hergestellte Sachen, die beim Auftragnehmer erworben werden, gilt eine Gewährleistung von 1 Jahr, bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, beträgt die Gewährleistung 2 Jahre.

(2) Für den Erwerb von gebrauchten Waren gilt generell eine Gewährleistung von 1 Jahr.

(3) Die Frist beginnt mit der Übergabe der Ware.

(4) Ausgeschlossen hiervon sind Verschleißteile sowie Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder mangelnde Sorgfalt entstanden sind.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zum vollständigen Eingang der vereinbarten Vergütung im Eigentum des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug des Kunden und auch bei ansonsten vertragswidrigem Verhalten ist der Auftragnehmer berechtigt,

die gelieferte Ware heraus zu verlangen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.

§ 14 Leihsättel und Sättel zur Probe

(1) Auf Anfrage werden Leihsättel nur bei verbindlicher Bestellung eines neuen Sattels und zur Überbrückung der Lieferzeit zur Verfügung gestellt.

(2) Das Mietverhältnis beginnt mit Übergabe des Leihattels und endet mit Fertigstellung des bestellten Sattels, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Fertigstellungszeitpunkt ist dem Auftraggeber, anzuzeigen. Mit Eingang der Fertigstellungsanzeige beim Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, den Leihsattel zurückzufordern. Der Sattel ist vom Auftraggeber auf dessen Kosten zum Gewerbebetrieb des Auftragnehmers zu bringen. Für den Auftragnehmer besteht insoweit keine Verpflichtung, den Sattel abzuholen.

(3) Vom Zeitpunkt der Übernahme des Leihsattels bis zur Rückgabe haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer für Verlust, Beschädigung und Wertminderung auch ohne Verschulden. Er ist für diesen Fall allerdings berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Im Falle des Verlustes hat der Auftraggeber den Wiederbeschaffungswert des Leihsattels zu ersetzen. Ihm bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden als der Wiederbeschaffungswert entstanden ist.

(4) Die Leihgebühr beträgt bis zum Ende der Mietzeit 99€ pauschal für die erste Woche, zzgl. 1% des Verkaufswerts des Leihsattels für jeden weiteren Tag. Die Leihpauschale für die erste Woche ist im Voraus zu entrichten. Weiteren Gebühren werden wöchentlich in Rechnung gestellt.

(5) Setzt der Auftraggeber den Gebrauch des Leihsattels nach Ablauf der Mietzeit fort, so tritt eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses nicht ein.

(6) Gibt der Auftraggeber den Leihsattel trotz Aufforderung durch den Auftragnehmer nicht zurück, so beträgt die zu entrichtende Nutzungsentschädigung zusätzlich zur Leihgebühr 49€ pro Monat.

(7) Sofern während der Mietzeit Aufpolsterungs-, Reparatur oder Anpassungsarbeiten am Leihsattel auf Wunsch des Auftraggebers durch den Auftragnehmer durchzuführen sind, wird hierfür eine gesonderte Vergütung berechnet, die in der Miete nicht enthalten ist.

(8) Das Recht zur ordentlichen oder fristlosen Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Die mit dem Auftragnehmer geschlossenen Verträge unterliegen der Anwendbarkeit deutschen Rechts. Dies gilt auch dann, wenn die Bestellung aus dem und/oder die Lieferung in das Ausland erfolgt.

(2) Gerichtsstand für Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist der Ort am Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dieser Gerichtsstand gilt auch dann als vereinbart, wenn der Auftraggeber einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland nicht hat, seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung nicht bekannt ist.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Externe Seminare, Workshops und Unterricht 

I. Zustandekommen des Vertrages

durch die schriftliche Anmeldung, (sofern nicht anders ausgeschrieben) per Post oder Email, sowie vollständiger Bezahlung der Gebühren kommt das Vertragsverhältnis zustande.

II. Termine

Möglicherweise müssen Termine für Seminare und Unterricht aus betrieblichen Gründen verschoben oder abgesagt werden. Seminarteilnehmer werden über die Terminabsage oder Verlegung so rasch wie möglich informiert. Beide Vertragsparteien sind in diesem Falle zu Stornierung des Vertrages berechtigt. Bereits gezahlte Gebühren werden in vollem Umfang erstattet. 

III. Haftung

Jegliche Haftung durch Pferdeosteopathie und Sattelanpassung Aliena Kempa wird gegenüber der Teilnehmer und ggf. Dritten (wie externen Veranstaltern, Stallbesitzern, etc) für die Unterbringung und Verpflegung der Teilnehmer während eines Seminars wird keine Haftung übernommen. Seminarinhalte werden nach bestem Wissen und Gewissen, intensiver Aus- und Weiterbildung sowie sorgfältiger Recherche zusammengestellt. Sollte es hier zu Fehler, Missverständnissen oder Schwierigkeiten bei der Umsetzung kommen, wird dafür durch die Pferdeosteopathie und Sattelanpassung Aliena Kempa keine Haftung übernommen.

IV. Kosten

Die im Vorfeld ausgeschriebenen Seminargebühren berechtigen zur Teilnahme am jeweiligen Seminar und zur Verfügung der unter Umständen bereitgestellten Unterlagen. Auf keinen Fall dürfen diese vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.


V. Schlussbestimmungen

Soweit dieser Vertrag keine Regelungen enthält, gelten die Gesetze Deutschlands.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Weitergehende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

III. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Anbieter Pferdeosteopathie und Sattelanpassung Aliena Kempa, Op'n Dörp 19, 24217 Barsbek, www.osteo-sattel.de // kontakt@osteo-sattel.de über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.

Außerdem besteht kein Widerrufrecht bei Verträgen die bereits vor Ablauf der Widerufsfrist erfüllt wurden.

V. Haftungsausschluss

Die Nutzung, Umsetzung und Ausführung aller zur Verfügung gestellten Inhalte und Übungen erfolgt auf eigene Gefahr.

Mit den zur Verfügung gestellten Inhalten möchten wir jedem Teilnehmer die Möglichkeit bieten, seine Fähigkeiten im Umgang mit dem Pferd zu Verbessern und seinen Wissensschatz zu erweitern. Da jedes Pferd und jeder Mensch sowie auch die äußeren Umstände einzigartig sind, erfolgt die Anwendung des erlernten oder empfohlenen stets auf eigenes Risiko.

Jeder Teilnehmer ist dazu angehalten seine persönlichen Fähigkeiten, die seines Tieres und die Gesamtsituation und eventuelle Risiken und Gefahren abzuwägen.

Für Verletzungen und Schäden an Leib und Leben der Teilnehmer, ihrer Tiere sowie Dritten sowie Ausrüstungsgegenständen oder am Trainingsgelände, die durch die Anwendung der übermittelten Inhalte wird daher keine Haftung übernommen.

Wir empfehlen ausdrücklich, sichere und hochwertige (Schutz-) Ausrüstung zu tragen!

Datenschutzerklärung


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Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

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Datenerhebung und -verwendung 

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